CUBUS Assekuranz- und Finanzdienstleistungsmakler - Makler für Versicherungen-Finanzen-Immobilien

Makler für Versicherungen und Finanzen - Immobilien

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HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER

CUBUS ASSEKURANZ- UND FINANZDIENSTLEISTUNGSMAKLER GMBH

 

Die CUBUS Assekuranz- und Finanzdienstleistungsmakler GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen im Zentrum von Aachen. Seit 2006 gelten wir als erfahrener Ansprechpartner rund um die Themen Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Immobilien.

Die CUBUS ist ein freier Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmakler, der sich aus einer Auswahl von über 40 Versicherern bedienen kann. Diese Versicherer werden je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Mandanten vom Makler ausgewählt. Wir sind ausschließlich im Auftrag unserer Mandanten tätig und nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.

Den wirtschaftlichen Erfolg für unsere Mandanten erreichen wir durch eine individuelle, ganzheitliche und kompetente Beratung.

Fachwissen, Flexibilität, Objektivität sowie ein hohes persönliches Engagement können Sie voraussetzen. Wir sind außergewöhnlich serviceorientiert aufgrund unserer sehr guten Erreichbarkeit, sowie den Einsatz sämtlicher aktueller Kommunikationswege und Medien.

Ziel unserer Beratung ist, für unsere Mandanten ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.

 

„Unsere Beratung ist Ihr Erfolg!“

Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich rund um das Thema Ankauf und Verkauf, sowie Vermietung und Verpachtung von unserem Immobilienmakler beraten zu lassen. Vertrauen Sie uns.


Online Beratung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich von uns online beraten zu lassen. Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link:

https://live-beratung.vema-eg.de/1759

Die Teilnahme an der online Beratung erfolgt ohne jegliches installieren oder downloaden einer Software. 

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie von unserem Berater einen entsprechenden Meetingscode den Sie bitte eingeben! 

Bei Fragen bitte jederzeit melden. 


Elementar Versicherung

Was bedeutet die Elementarversicherung und was deckt diese überhaupt ab? 

 

Durch die Naturereignisse der letzten Wochen wurden viele Fragen an uns gestellt rund um das Thema Elementarversicherung. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen mit an die Hand geben. Bitte scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren und anzusprechen! 

Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.

Diese weiteren Naturgefahren sind mit dem Paket Elementar abgedeckt

  • Überschwemmungen: sind gegeben, wenn Gewässer über die Ufer treten oder das Grundstück durch starke Regenfälle unter Wasser steht – typische Fälle für Versicherungsschutz. Schwierig wird es bei Grundwasser. Tritt Grundwasser an die Oberfläche des Grundstücks und entstehen dadurch Überschwemmungen, greift der Versicherungsschutz. Steigt dagegen der Grundwasserspiegel und dringt Wasser von unten in den Keller ein, leistet die Elementarversicherung nicht. Abgrenzung und Ursachen-Nachweis können im Einzelfall schwierig sein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Leistungen bei Sturmflut-Schäden.
  • Rückstau: entsteht, wenn Wasser aus Leitungsrohren infolge von Überschwemmungen oder Regen ins Haus gedrückt wird. Hier zahlt die Elementarversicherung ebenfalls – vorausgesetzt, es existiert eine funktionsfähige Rückstausicherung.
  • Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche: bei diesen Schadenursachen ist Versicherungsschutz gegeben, sofern die Ereignisse naturbedingt sind. Haben sie dagegen menschliche Ursachen – zum Beispiel Schäden durch Bergbau oder Erdarbeiten – greift die Elementarversicherung nicht, da es sich um typische Haft­pflichtschäden handelt.
  • Schneedruck und Lawinen: Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, nicht jedoch für von Bäumen herabfallenden Schnee, der Schäden verursacht.

Beaachten Sie bitte auch unseren Sondernewsletter zum Thema 

Starkregen/Hochwasser – Risiko für (fast) jeden

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Abhilfe bzw. Schutz gegen die Überschwemmungsschäden kann man durch den Einbau einer Rückstauklappe erhalten. Wie so etwas funktioniert, zeigen wir Ihnen ín dem folgenden Video der Stadt Saarbrücken.

Kurzfilm Rückstauklappe

Falls Sie zu dem Thema Elementarversicherung Rückfragen haben, oder eine Beratung wün­schen, dann nehmen Sie gerne hier Kontakt mit uns auf:

Kontaktformular


Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




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